Der absolute Gau ist hier tatsächlich die “legale” Urheberrechtsfalle der Ehel. Knieper, wo der Fotograf Folkert Knieper für seine Frau Marion Knieper diverse Nahrungsmittel fotografiert und diese mit Text in ein Online Kochbuch veröffentlicht haben unter www.marions-kochbuch.de !

Suchen Internetsurfer nach BIldern von etwaigen Nahrungsmittel finden sich in den SERPS auf den TOP Positionen der SUMAS die Bilder von Herrn Knieper vom Online Kochbuch seiner Frau. Diese Bilder unterliegen dem Urheberrecht und seltsamer Weise mahnen die beiden Kniepers gepflegt jeden ab, d.h. die durchforsten gezielt das Internet nach Ihren Bildern.

In diesem Sinne sehe ich eine wirkliche Urheberrechtsfalle und eine Abzocke im Internet durch das Handeln von Herrn und Frau Knieper. Als Web Designer, Multi-Media Entwickler und SEO Expert fällt es mir sehr schnell auf, dass hier zwar wirklich sehr gut optimiert wurde, was für private Website´s eher ungewöhnlich ist, da hier die Kenntnisse eher fehlen.

Aus dieser Tatsache schließe ich, dass hier ein Konzept verfolgt wird und sich vorab gut beraten wurde mit einem Anwalt des Vertrauen, auf leider doch legale Weise und durch die Unwissenheit der Verbraucher gepflegt Geld zu machen.

Für mich ist dies eine Website, die auf meine Blacklist kommt und definitiv boykottiert gehört.

Nach Prüfung in Google hat das Kochbuch 399 externe Links. Damit diese Website im Ranking abfällt, empfehlen wir den Link auf diese Site zu löschen oder den Befehl rel=”nofollow” einzubauen!

Auch wenn es Urheberrecht gibt und nach dem Gesetz hier eindeutig Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollten die Herren Richter und Gerichte sich folgende Fragen stellen:

1. Ist Herr Folkert Knieper prof. ausgebildeter Fotograf und als dieser gewerblich tätig, oder ist diese ein reines Hobby?

2. Wird dieses Online Kochbuch gewerblich oder privat betrieben?

3. Welcher Schaden kann einem privaten Verbraucher entstehen, wenn (s)ein Hobbybild von einem Dritten im Internet genutzt wird?

4. Die Hinweise auf das Copyright sind nach meiner Meinung nach ungenügend, denn ein (C) weist nicht eindeutig auf Copyright hin. Da sollte wirklich das Zeichen stehen oder ganz ausgeschrieben. Dies ist nicht der Fall.